Regeln für Instagram-Gewinnspiele

ARTIKEL 1 – Organisatorisches Unternehmen

Das Unternehmen Maison LE MARQUIER, eingetragen im R.C.S. DAX B 303 663 462 und mit Firmensitz in 30 rue Ambroise 1 – 40390 Saint-Martin-de-Seignanx, organisiert das ganze Jahr über kostenlose und unverbindliche Spiele auf seinem Instagram-Account @lemarquier und/oder seinem Facebook-Account @lemarquier40.

ARTIKEL 2 – Teilnahmebedingungen

Diese Wettbewerbe stehen allen volljährigen physischen Personen offen, die über ein Instagram/Facebook-Konto verfügen und die Seite des @lemarquier/@lemarquier40 abonniert haben, mit Ausnahme der Mitarbeiter des Veranstalters, der Teilnehmer an der Erstellung der Fotos, Videos und Artikel, der Personen, die in den Veröffentlichungen erscheinen, sowie ihrer Familienangehörigen (Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen, Geschwister). Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, die allen Bestimmungen der vorliegenden Regeln (im Folgenden „Regeln“) entsprechen.

Die Teilnahme am Wettbewerb bedeutet die vorbehaltlose Annahme der Regeln und ihrer Grundsätze, ohne die Möglichkeit, sich über die Ergebnisse zu beschweren. Jeder Betrug oder Betrugsversuch, der durch einen Beginn der Ausführung erkennbar ist und mit dem Ziel begangen wird, unrechtmäßig einen Preis zu erhalten, die Nichteinhaltung der Regeln oder jede böswillige Absicht, den Ablauf des Wettbewerbs zu stören, kann zum Ausschluss des Urhebers führen, und der Veranstalter behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Ebenso wird die Teilnahme eines Teilnehmers als ungültig betrachtet, wenn sich herausstellt, dass der Ablauf des Wettbewerbs durch Dritte gestört wird, ein Teilnehmer aber an diesen Handlungen mitschuldig ist, und der Veranstalter kann rechtliche Schritte gegen den Teilnehmer einleiten.

ARTIKEL 3 – Modalitäten

Gewinnspiel mit Verlosung: Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über den Instagram-Account @lemarquier und/oder den Facebook-Account @lemarquier40. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur dann gültig, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen wurden:

Instagram:

Der Wettbewerb ist an den Start- und Enddaten geöffnet, die in der Ankündigung des Gewinnspiels auf der Publikation oder Instagram Story @lemarquier. angegeben sind.

Facebook:

ARTIKEL 4 – Gültigkeit des Gewinnspiels mit Verlosung:

Für die Dauer des Wettbewerbs wird nur eine Teilnahme pro Person berücksichtigt. Bei mehreren Einsendungen pro Person wird nur die erste Einsendung berücksichtigt. In jedem Fall müssen sich die Teilnehmer, um gültig am Wettbewerb teilnehmen zu können, strikt an die Teilnahmebedingungen halten, wie sie in den vorliegenden Regeln definiert sind, sowie an alle anderen Anweisungen, die ihnen vom Veranstalter auf anderem Wege mitgeteilt werden.

ARTIKEL 5 – Bestimmung des Gewinners – Zuweisung des Preises

Der Veranstalter wird jeden Gewinner (im Folgenden als „Gewinner“ bezeichnet) mithilfe der Website https://commentpicker.com/instagram.php auslosen. Die Auslosung erfolgt, indem der Link jedes Beitrags, der mit dem Wettbewerb in Verbindung steht, auf der oben genannten Website veröffentlicht wird, um mithilfe eines Algorithmus den Namen des Gewinners zu ermitteln. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die richtige Beantwortung des Fragebogens durch den Gewinner zu überprüfen, um den Gewinn zu bestätigen.

Der Veranstalter wird jeden Gewinner in der verlinkten Veröffentlichung innerhalb von maximal zwei (2) Werktagen nach Abschluss jeder Wettbewerbsperiode benachrichtigen. Der so kontaktierte Gewinner muss dann innerhalb von zwei (2) Werktagen bestätigen, dass er den Gewinn annimmt und die postalischen, telefonischen und E-Mail-Kontaktdaten mitteilen, an die der Veranstalter ihm die notwendigen Dokumente senden kann.

Wenn der Gewinner nicht innerhalb der oben genannten Bedingungen und innerhalb der oben genannten Frist antwortet, gilt dies als Verzicht auf den Gewinn, der in keinem Fall zu einem späteren Zeitpunkt eingefordert werden kann. Dieser Gewinn wird dann an einen anderen Teilnehmer vergeben, der ausgewählt und unter denselben Bedingungen wie oben beschrieben benachrichtigt wurde. Der Veranstalter wird ebenso verfahren, wenn sich die E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, unter der er den Gewinner kontaktiert hat, als falsch erweist. Dieses Verfahren wird so lange angewandt, bis sich ein Gewinner meldet.

Für alle Zwecke wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, nicht darüber informiert werden.

ARTIKEL 5

Die Veranstalterin kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Wettbewerb aus Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen (Zufall oder höhere Gewalt sowie jedes andere Ereignis, das sich ihrer Kontrolle entzieht und die Durchführung des Spiels zu den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen unmöglich macht), teilweise oder vollständig geändert, verschoben oder annulliert wird.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise einseitig zu ändern und durch gleichwertige Preise zu ersetzen, falls es Probleme mit seinen Lieferanten gibt.

Sie kann nicht für Verzögerungen und (oder) Verluste aufgrund von Postdiensten oder und/oder deren vollständige oder teilweise Zerstörung aufgrund anderer zufälliger Ereignisse haftbar gemacht werden.

Die Gewinner ermächtigen LE MARQUIER im Voraus, ihren Namen, Vornamen und (oder) Bild auf ihrem Instagram-Konto zu veröffentlichen, ohne dass aus dieser Nutzung ein Anspruch auf irgendeine Vergütung oder Entschädigung entsteht.

ARTIKEL 6 – VERLOSTES PREISGELD

Die Preise, die verlost werden, werden in jedem Wettbewerb angekündigt, ebenso wie ihre Menge und ihr Wert.

Der für die Preise angegebene Wert entspricht dem öffentlichen Preis einschließlich aller Steuern, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Regeln üblich ist oder geschätzt wird. Sie dient nur zur Orientierung und kann sich ändern.

Die verlosten Preise umfassen nur das oben Genannte, unter Ausschluss aller anderen Dinge. Für alle Zwecke wird klargestellt, dass persönliche Ausgaben und/oder andere mögliche Kosten, die dem Gewinner im Zusammenhang mit der Nutzung seines Preises entstehen und die nicht ausdrücklich in der obigen Beschreibung des Preises enthalten sind, ausschließlich vom Gewinner getragen werden und nicht in irgendeiner Form vom Veranstalter erstattet werden können.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede Zuwendung durch eine Zuwendung von gleichwertigem Wert zu ersetzen, insbesondere wenn die ursprünglich vorgesehene Zuwendung nicht verfügbar ist. Der Preis kann nicht angefochten oder beanstandet werden, er kann nicht ausgetauscht oder auf Wunsch des Gewinners in bar ausgezahlt werden. Insbesondere für den Fall, dass der Gewinner aus irgendeinem Grund nicht bereit oder in der Lage ist, den gesamten oder einen Teil des gewonnenen Preises unter den in den vorliegenden Regeln beschriebenen Bedingungen in Besitz zu nehmen oder zu nutzen, wird davon ausgegangen, dass er auf den vollständigen Gewinn des Preises verzichtet hat und keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder Gegenleistung seitens des Veranstalters in diesem Zusammenhang hat.

Im Falle einer Rücksendung des Gewinns aufgrund einer falschen Adresse und/oder Adressänderung oder eines anderen zufälligen Ereignisses (abgesehen von Fällen der ausdrücklichen und begründeten Ablehnung des Briefes oder Pakets) wird dieser Gewinn zwei Monate lang zur Verfügung des Gewinners aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist kann es wieder ins Spiel gebracht werden und es werden keine Ansprüche mehr berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist von zwei Monaten ab dem Tag des Abschlusses des Wettbewerbs läuft.

Die Gewinner müssen unbedingt den Zustand der erhaltenen Preise sowie den Inhalt der vom Kurierdienst gelieferten Pakete überprüfen, bevor sie den Lieferschein unterschreiben. Es werden keine Beschwerden akzeptiert und keine Lose ersetzt, wenn diese Kontrolle nicht durchgeführt wurde.

Bei Erhalt eines defekten Loses werden nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt des Loses keine Reklamationen mehr akzeptiert. In diesem Fall muss der Gewinner eine schriftliche und detaillierte Beschwerde einreichen und das/die defekte(n) Los(e) an die angegebene Adresse zurücksenden: Die entsprechenden Kosten werden auf der Grundlage des berechneten Tarifs gegen Vorlage der Belege erstattet.

ARTIKEL 7 – EINSICHT IN DIE REGULARIEN

Diese Regeln können von jedem Teilnehmer während der gesamten Dauer des Wettbewerbs auf der Website von LE MARQUIER unter der Rubrik Wettbewerbe eingesehen werden.

ARTIKEL 8 – ÄNDERUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung oder Rechtfertigungspflicht zu verkürzen, zu verlängern, zu verschieben oder zu stornieren sowie die Zugangsbedingungen und/oder die Durchführungsmodalitäten des Wettbewerbs ganz oder teilweise zu ändern, wenn dies durch höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle geschieht, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden kann oder eine Entschädigung von ihm gefordert werden kann.

Unter solchen Umständen wird sich der Veranstalter nach besten Kräften bemühen, die Teilnehmer so schnell wie möglich darüber zu informieren. Es wird dann davon ausgegangen, dass jeder Teilnehmer diese Änderung allein durch seine Teilnahme am Wettbewerb ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung akzeptiert hat.

ARTIKEL 9 – HAFTUNG

Es wird vereinbart, dass der Veranstalter sich insbesondere zum Nachweis von Handlungen, Tatsachen oder Unterlassungen auf Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und andere Elemente (z. B. Berichte oder andere Berichte) in elektronischer oder elektronischer Form oder auf Datenträgern berufen kann, die direkt oder indirekt vom Veranstalter, insbesondere in seinen Informationssystemen, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erstellt, empfangen oder aufbewahrt werden.

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Zulässigkeit, Gültigkeit oder Beweiskraft von Elementen der oben genannten Art oder in Formaten oder auf elektronischen oder elektronischen Datenträgern nicht auf der Grundlage einer gesetzlichen Bestimmung anzufechten, die besagt, dass bestimmte Dokumente schriftlich vorliegen oder von den Parteien unterzeichnet sein müssen, um einen Beweis darzustellen.

So stellen die betrachteten Elemente Beweise dar, und wenn sie von der Organisationsgesellschaft als Beweismittel in einem streitigen oder anderen Verfahren vorgelegt werden, sind sie auf die gleiche Weise, unter den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Beweiskraft wie jedes Dokument, das schriftlich erstellt, empfangen oder aufbewahrt wird, zwischen den Parteien zulässig, gültig und einklagbar.

Der Veranstalter haftet nicht für Störungen des Netzwerks „Internet“, die den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs verhindern, insbesondere aufgrund von externen böswilligen Handlungen.

Der Veranstalter haftet auch nicht für den Fall, dass ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund eines technischen Defekts oder eines Problems, das insbesondere mit der Überlastung des Netzes zusammenhängt, nicht in der Lage sind, eine Verbindung zur Website herzustellen.

Es obliegt jedem Teilnehmer, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder Software, die auf seiner Computer- und Telefonausrüstung gespeichert sind, vor jeglicher Beeinträchtigung zu schützen. Die Verbindung einer Person mit Facebook, Instagram und/oder der Seite und die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt auf eigene Verantwortung.

Das Gewinnspiel wird nicht von der Firma Instagram/facebook verwaltet oder gesponsert. Das Unternehmen Instagram/Facebook kann daher unter keinen Umständen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb haftbar gemacht werden. Die im Rahmen des Wettbewerbs gesammelten persönlichen Daten sind für die Veranstalterin bestimmt.

Bei Fragen, Kommentaren oder Beschwerden zum Wettbewerb sollten sich die Teilnehmer an den Veranstalter und nicht an Instagram/facebook wenden. Alle Inhalte, die auf der Instagram-Seite für die Ankündigung der Veranstaltung des „Gewinnspiels“ eingereicht werden, unterliegen der Moderation. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen beliebige Inhalte, einschließlich bereits hochgeladener Inhalte, annehmen, ablehnen oder löschen.

ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM

Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer, dass er Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Elementen ist, die dem Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs übermittelt werden.

Der Teilnehmer garantiert dem Veranstalter darüber hinaus, dass die übermittelten Elemente Originale sind und keine originalen oder durch irgendein Recht auf geistiges Eigentum geschützten Elemente entlehnt wurden.

In diesem Zusammenhang schützt der Teilnehmer die Veranstalterin vor allen Klagen wegen Fälschungen oder Urheberrechtsansprüchen, die sich auf die im Rahmen des Wettbewerbs übermittelten Elemente beziehen.

Diese Genehmigung wird ohne Vorbehalt oder Einschränkung, für die ganze Welt und für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Ende des Wettbewerbs erteilt.

ARTIKEL 11 – RECHT AM EIGENEN BILD

Allein aufgrund seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb gestattet der/die Gewinner dem Veranstalter, seinen/ihren Namen, Vornamen, sein/ihr Bild sowie gegebenenfalls alle anderen Attribute seiner/ihrer Persönlichkeit für die Zwecke der Kommunikation in Bezug auf den Wettbewerb ausschließlich digital und/oder analog, auf allen Medien, weltweit und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Ende des Wettbewerbs zu verwenden.

ARTIKEL 12 – COMPUTER UND FREIHEITEN – PERSÖNLICHE DATEN

Die persönlichen Daten, die über jeden Teilnehmer sowohl bei der Teilnahme am Wettbewerb als auch gegebenenfalls zur Ermöglichung der Übergabe des Gewinns gesammelt werden, werden gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten (sog. „Loi Informatique et Libertés“ [Anm. d. Ü.: Gesetz über Informatik und Freiheitsrechte]) gesammelt und verarbeitet.

Die gesammelten Daten sind ausschließlich für die organisierende Gesellschaft bestimmt. Sie können an Dienstleister und Subunternehmer weitergegeben werden, die der Veranstalter eventuell für die Organisation und/oder Verwaltung des Wettbewerbs einsetzt.

Da die von jedem Teilnehmer im Rahmen des Wettbewerbs gesammelten Daten für die Berücksichtigung seiner Teilnahme und die Übergabe des Preises, den er eventuell gewonnen hat, unerlässlich sind, führt die Ausübung des Rücktrittsrechts durch einen Teilnehmer vor dem Ende des Wettbewerbs automatisch zur Annullierung seiner Teilnahme am Wettbewerb.

ARTIKEL 13 – STREITIGKEITEN – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regeln für ungültig und/oder nicht durchsetzbar erklärt werden, behalten die übrigen Klauseln ihre volle Kraft und Bedeutung. Die Teilnehmer erkennen ohne Vorbehalt an, dass sie durch die bloße Teilnahme am Wettbewerb den französischen Gesetzen unterliegen, insbesondere für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Wettbewerb ergeben oder direkt oder indirekt mit ihm in Verbindung stehen, unbeschadet etwaiger Kollisionsnormen, die möglicherweise bestehen. Jede Streitigkeit, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entsteht, wird Gegenstand eines Versuchs sein, eine gütliche Einigung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer herbeizuführen. Wenn keine Einigung erzielt wird, fällt der Streitfall in die Zuständigkeit des „Tribunal de Grande Instance“ in Paris.

Jede Anfechtung oder Beschwerde in Bezug auf den Wettbewerb muss schriftlich formuliert und per Post an den Veranstalter gerichtet werden und kann nach Ablauf von 30 Tagen nicht mehr berücksichtigt werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Anfragen beantwortet, die sich auf die Auslegung oder Anwendung der vorliegenden Regeln, die Mechanismen oder Modalitäten des Wettbewerbs sowie die Bestimmung der Gewinner beziehen.